Für die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) war es kürzlich die „Entscheidung der Woche”: Für die Folgen kampfbetonter Härte bei einem Freundschaftsspiel (in dem zu entscheidenden Fall ging es um Fußball) muß nicht gehaftet werden. Bei einem Schaden im Zuge eines sportlichen Wettkampfs müsse auch berücksichtigt werden, daß selbst bei regelgerechtem Verhalten eine erhöhte Gefahr gegenseitiger Verletzungen besteht.

Für diejenigen unter uns, die gelegentlich – und natürlich eher zufällig – etwas „robust” unterwegs sind, vielleicht eine kleine Beruhigung. Aber denkt daran: Hockey ist ein „körperloses Spiel”!